Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Leistungen§ 2b Geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten →