Jurafuchs

§ 24c

SGB 5
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Stand 2026-06-30
Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
1.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
2.
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,
3.
Entbindung,
4.
häusliche Pflege,
5.
Haushaltshilfe,
6.
Mutterschaftsgeld.

Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.

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