Als Reizstoffe werden Capsaicin und verwandte Stoffe (Pfefferspray) eingesetzt, sofern nicht der Einsatz herkömmlicher Reizstoffe (Tränengas) zwingend erforderlich ist.
§ 21b
UZwG BlnReizstoffe
Vorschriften über den Gebrauch von Hiebwaffen, Distanzelektroimpulsgeräten und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt
Stand 1970-06-22