Wird ein Gegenstand aufgrund der Pfändung veräußert, so steht Erwerbern wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.
§ 30
VwVG LSAAusschluss von Gewährleistungsansprüchen
Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
Stand 2015-02-20