Verläuft die Kreis- oder Gemeindegrenze in der Gewässermitte oder wird sie durch die Uferlinie gebildet, so bewirken Eigentumsänderungen nach den §§ 8 bis 11 eine entsprechende Änderung der Kreis- oder Gemeindegrenzen.
§ 14
ThürWGKreis- und Gemeindegrenzen
Gemeinsame Bestimmungen für Gewässer
Stand 2019-05-28