Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Haushaltsjahr der Gemeinde. Wenn die Art des Betriebs es erfordert, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.
§ 13
EigBGesWirtschaftsjahr
ZWEITER TEIL Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 1989-06-09