Jurafuchs

§ 19

EigBGes
Finanzplanung
ZWEITER TEIL Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 1989-06-09
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus:
1.
einer Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, sowie
2.
einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebs, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken.

Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beizufügen.

Meine Notizen

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