Alle Zweige des Rechnungswesens sind einheitlich zu leiten. Hat der Eigenbetrieb einen Betriebsleiter für die kaufmännischen Angelegenheiten, so ist dieser für das Rechnungswesen verantwortlich.
§ 14
EigBGesLeitung des Rechnungswesens
ZWEITER TEIL Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 1989-06-09