Die Erwachsenenbildung steht als eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens allen offen und dient der Verwirklichung des lebensbegleitenden Rechts auf Bildung. Sie verfolgt folgende Ziele:
1.
Sie soll die Selbstständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen, die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung vermitteln und berücksichtigen, Grundbildungskompetenzen stärken und bei der Bewältigung von Lebensaufgaben Orientierung geben.
2.
Sie soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebensbegleitendem Lernen fördern, zur Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit beitragen sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Dabei begleiten und unterstützen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Einzelnen auf ihrem Bildungsweg durch Beratung.
3.
Die Erwachsenenbildung bietet Gelegenheit, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Sie umfasst alle Formen der Fortsetzung, Ergänzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außer den Bildungsgängen des Schulwesens, der Hochschulen, der Berufsausbildungen, der innerbetrieblichen Weiterbildung und der Weiterbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.
4.
Als eigenständige Säule des Bildungswesens stärkt die Erwachsenenbildung die integrativen Kräfte der Gesellschaft. Die Erwachsenenbildung berücksichtigt auf allen Gebieten die Vielfalt der Teilnehmenden. Allen Menschen stehen unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen die gleichen Möglichkeiten offen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.