Jurafuchs

§ 3

ThürEBG
Sicherung der Erwachsenenbildung
Allgemeine Bestimmungen
Stand 2010-11-18
Der Bedarf an Veranstaltungen der Erwachsenenbildung in Thüringen wird durch ein plurales Angebot gleichberechtigter Einrichtungen der Erwachsenenbildung gedeckt, die ein anspruchsvolles und flächendeckendes Angebot haben sollen. Die Einrichtungen können durch freie oder öffentliche Träger errichtet und unterhalten werden. Sie können Veranstaltungen organisieren, öffentlich anbieten und durchführen lassen.

Meine Notizen

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