Jurafuchs

§ 19

ThürEBG
Unterrichtung des Landtags
Landeskuratorium, Berichtspflicht und Verordnungsermächtigungen
Stand 2010-11-18
Die Landesregierung erstattet dem Landtag erstmalig zum 30. Juni 2019 und nachfolgend alle fünf Jahre schriftlich Bericht über die Entwicklung der Erwachsenenbildung im Freistaat Thüringen und über den Vollzug dieses Gesetzes. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Landesorganisationen sowie das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung sind verpflichtet, die Landesregierung dabei auf Anforderung durch Bereitstellung von Informationen und statistischen Daten zu unterstützen.

Meine Notizen

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