Das Land gewährt anerkannten Einrichtungen der 1. Einrichtungsgruppe nach Maßgabe des Landeshaushalts auf schriftlichen Antrag Zuschüsse für die Durchführung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Schulabschlüsse. Diese bemessen sich unter Zugrundelegung der im Vorjahr dafür durchgeführten Unterrichtseinheiten nach dem dafür ausgebrachten Haushaltsansatz. Die zu Beginn eines Schulabschlusskurses festgestellte Förderfähigkeit gilt für dessen gesamte Dauer. Ist eine anerkannte Einrichtung Mitglied einer Landesorganisation der 1. Einrichtungsgruppe, wird der auf die Einrichtung entfallende Zuschuss der Landesorganisation gewährt. § 12 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
§ 13
ThürEBGFörderung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Schulabschlüsse
Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Stand 2010-11-18