Jurafuchs

§ 120

GO
Kommunalaufsicht
Siebenter Teil Aufsicht
Stand 2003-02-28
Das Land übt die Aufsicht darüber aus, dass die Gemeinden die Selbstverwaltungsaufgaben rechtmäßig erfüllen. Die Kommunalaufsichtsbehörden sollen die Gemeinden vor allem beraten und unterstützen.

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2 interaktive Fälle zu § 120 GO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.