Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister und ihre oder seine Stellvertretenden werden vor ihrem Amtsantritt von der oder dem Vorsitzenden der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung vereidigt. Sie leisten den Beamteneid.
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5 interaktive Fälle zu § 63 GO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.