Jurafuchs

§ 8

GO
Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung
Erster Teil Grundlagen der Gemeindeverfassung
Stand 2003-02-28
Die Gemeinden haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwalten und eine wirksame und kostengünstige Aufgabenerfüllung sicherzustellen.