Das Land erstattet den Schulträgern für Schülerinnen und Schüler aus einem anderen Bundesland, die eine Schule in Hessen besuchen, die Beschulungskosten in Höhe der Gastschulbeiträge.
§ 164
HSchGErstattung der Beschulungskosten
Gastschulbeiträge
Stand 2023-03-31