Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Satz 1 gilt auch für Ersatzschulen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 56 Begründung der Schulpflicht§ 58 Beginn der Vollzeitschulpflicht →