Die nähere Ausgestaltung der Bildungsgänge und Formen der berufsqualifizierenden Schulen erfolgt durch Rechtsverordnung; dabei sind insbesondere
1.
die Fachrichtungen und Schwerpunkte der Berufsfach- und Fachschulen festzulegen,
2.
die Mindestleistungen und Zusatzqualifikationen zum Erwerb des mittleren Abschlusses und der Fachhochschulreife in den berufsqualifizierenden Schulen zu bestimmen,
3.
der Zugang zu den Bildungsgängen nach § 39 Abs. 6 und ihre jeweilige Aufgabe und Dauer zu regeln,
4.
das Verfahren der Prüfungen und die Abschlüsse zu regeln,
5.
der Rahmen für die Organisation des Unterrichts in der Berufsschule (§ 39 Abs. 4) zu bestimmen.