Jurafuchs

§ 168

HSchG
Bezeichnung
Allgemeine Bestimmungen
Stand 2023-03-31
Schulen in freier Trägerschaft müssen eine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit öffentlichen Schulen ausschließt. Die Gattung der Schule muss unter Beachtung der für öffentliche Schulen geltenden Regeln zumindest in einem Untertitel genannt sein. Ein Zusatz, der auf die staatliche Genehmigung oder Anerkennung hinweist, ist zulässig.

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