Dieses Gesetz tritt am 1. August 1993, § 185, die in § 185 Abs. 1 aufgeführten Vorschriften sowie § 118 Abs. 2 und 3 und § 187 Abs. 8 und 9 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. 1)
§ 190
HSchGInkrafttreten
SECHZEHNTER TEIL Übergangs- und Schlussbestimmungen
Stand 2023-03-31