Die nähere inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Abendhauptschulen, der Abendrealschulen, der Abendgymnasien und der Hessenkollegs erfolgt durch Rechtsverordnung; dabei sind die besonderen pädagogischen Bedingungen der Schulen für Erwachsene zu berücksichtigen.
§ 47
HSchGNähere Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene
Schulen für Erwachsene
Stand 2023-03-31