Zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Aussiedler führen zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Sie werden durch berufliche Fachrichtungen geprägt, die sich in Technik und Wirtschaft gliedern. § 31 Abs. 5 gilt entsprechend.
§ 35a
HSchGZweijährige Sonderlehrgänge für Aussiedler
Studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
Stand 2023-03-31