Folgende Bedienstete der Forst- und Fischereiverwaltung sind im Rahmen ihrer forst-, jagd- und fischereidienstlichen Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr sowie der hilfsweisen Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte:
1.
im Bereich der Forstverwaltung Forstbeamtinnen und Forstbeamte im Außendienst sowie Forstbetriebsangestellte mit vergleichbarer Ausbildung und entsprechendem Dienstauftrag bei den Forstämtern des Landesbetriebes Hessen-Forst, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts,
2.
im Bereich der Fischereiverwaltung Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes sowie nebenamtliche Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher, sofern sie mit der Fischereiaufsicht staatlich beauftragt und im Hauptamt Beamtinnen oder Beamte des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes sind.
Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf.