Polizeibehörden sind1.als oberste Polizeibehörde das Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (Landespolizeipräsidium),2.als PolizeibehördenMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Aufgabenwahrnehmung der Polizeibehörden§ 4 Landespolizeipräsidium →