Jurafuchs

§ 12

HSOG-DVO
Bedienstete der Gewerbe-, Preis- oder Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheits- oder Veterinäraufsicht
DRITTER TEIL Ausbildung und Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten
Stand 2007-06-12
Bedienstete der Gemeinde, des Landkreises oder des Landes, die in der Gewerbe-, Preis- oder Lebensmittelüberwachung, der Gesundheits- oder Veterinäraufsicht im Außendienst tätig sind, sind im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr sowie der hilfsweisen Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte.

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