Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand. Die Verbandssatzung kann weitere Organe vorsehen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 13 Pflichtverband und Pflichtanschluß§ 15 Verbandsversammlung →