Die §§ 1 bis 18 gelten für die Landkreise, den Bezirksverband Pfalz und die Zweckverbände entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 18 Weitergeltung von Vorschriften§ 20 Durchführungsbestimmungen →