Die Eröffnungsbilanz ist um einen Anhang zu ergänzen, dem als Anlagen
1.
die Anlagenübersicht,
2.
die Forderungsübersicht,
3.
die Verbindlichkeitenübersicht und
4.
die Übersicht über die aus Vorjahren fortgeltenden Haushaltsermächtigungen
beizufügen sind.