Die Gemeinden haben zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
§ 2
KomDoppikLGEröffnungsbilanzstichtag
Artikel 8 Übergangsvorschriften
Stand 2006-03-02