Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter sind ihre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gebildeten Organe, die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
§ 11
LVwGBehörden der Gemeinden, Kreise und Ämter
Die Träger der Verwaltung und ihre Behörden
Stand 1992-06-02