Es kann verlangt werden, daß ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn die betroffene Person aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer vollziehbaren Auflage in einem Erlaubnisbescheid verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.
§ 182
LVwGPrüfung von Berechtigungsscheinen
Öffentliche Sicherheit
Stand 1992-06-02