In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision auch darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung der §§ 31 bis 36, 72 bis 118 b, 119 Abs. 1 und der §§ 120 bis 145 beruhe.
§ 327
LVwGNachprüfbarkeit im Revisionsverfahren
Dritter Teil Schlußvorschriften
Stand 1992-06-02