Jurafuchs

§ 1

MetropolG
Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung
Erster Teil Kommunale Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
Stand 2011-03-08
(1)
Zur Förderung und Sicherung einer geordneten Entwicklung und zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main sollen die Städte, Gemeinden und Landkreise des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Wahrnehmung folgender Aufgaben bilden:
1.
Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen von überörtlicher Bedeutung,
2.
Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von kulturellen Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
3.
Standortmarketing und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung,
4.
Planung, Errichtung und Unterhaltung des Regionalparks Rhein-Main,
5.
regionale Verkehrsplanung und regionales Verkehrsmanagement,
6.
bedarfsorientierte Entwicklung des Wohnungsbaus und Mobilisierung hierfür geeigneter Wohnbauflächen,
7.
ressourcenschonende Beschaffung von Trink- und Brauchwasser,
8.
Erstellung und Fortschreibung eines regionalen Energie- und Klimaschutzkonzeptes,
9.
Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Digitalisierungsstrategien.
(2)
Die Zusammenschlüsse können auf einzelne Bereiche dieser Aufgaben beschränkt werden; sie können von den räumlichen Grenzen des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main nach § 2 Abs. 1 abweichen.

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