Jurafuchs

§ 15

MetropolG
Aufgaben des Regionalvorstandes
Zweiter Teil Regionalverband FrankfurtRheinMain
Stand 2011-03-08
Der Regionalvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
1.
das Vorschlagsrecht gegenüber der Landesregierung für eine nach § 5 Abs. 1 für dringlich zu erklärende Aufgabe,
2.
die Stellungnahme und den Widerspruch nach § 5 Abs. 2,
3.
das Vorschlagsrecht oder die Zustimmung zur Mitwirkung nach § 8 Abs. 2, zur Mitgliedschaft nach § 8 Abs. 3 und zur Übertragung regionalbedeutsamer Aufgaben nach § 8 Abs. 4,
4.
die Aufstellung der Grundsätze für die Durchführung der gemeinsam wahrzunehmenden Aufgaben,
5.
die Durchführung von Kommunalkonferenzen zur Förderung und Sicherung einer geordneten Entwicklung in der Region und Auswertung der Ergebnisse dieser Konferenzen,
6.
die Erstellung eines Jahresberichts über den Stand der kommunalen Zusammenarbeit und Vorlage dieses Berichts an die Städte, Gemeinden und Landkreise zur Beratung,
7.
die Maßnahmen zur Erarbeitung eines gemeinsamen Erscheinungsbildes der Region,
8.
die Beteiligung der außerhalb des Ballungsraums gelegenen Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse bei ballungsraumüberschreitenden Wirkungen der kommunalen Zusammenarbeit,
9.
die Einberufung der Sitzungen der Organe der Städte, Gemeinden und Landkreise des Ballungsraums zur Behandlung regionalbedeutsamer Angelegenheiten.

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