Die Finanzordnung ist vom Verwaltungsrat mit Zustimmung des Rundfunkrats zu erlassen und darf den Grundsätzen einer öffentlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 17 Compliance§ 19 Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Geschäftsbericht und Transparenz →