Die ehrenamtlichen weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses, die nicht Bedienstete des Landes Berlin sind, erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
§ 11
DVO-BauGBEntschädigung für die Mitglieder des Gutachterausschusses
Wertermittlung
Stand 2018-06-05