Jurafuchs

§ 120

LHO
*) Inkrafttreten
Teil IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Stand 2009-01-30
Dieses Gesetz tritt für die Aufstellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1980 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, im Übrigen am 1. Januar 1980 in Kraft. Die Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung vom 8. Januar 1973 (GVBl. S. 402, 564), geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 1974 (GVBl. S. 2810), tritt entsprechend Satz 1 außer Kraft.

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