Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
1.
die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründung,
2.
die Einnahmen, Ausgaben und den Bestand der Sondervermögen und Rücklagen,
3.
die Jahresabschlüsse der Betriebe, die nach § 26 Absatz 1 Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen.