In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des einfachen Dienstes kann eingestellt werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt.
§ 13
SLVOVoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Abschnitt II Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Stand 2011-09-27