Jurafuchs

§ 53

SLVO
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt VIII Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2011-09-27
(1)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Die Saarländische Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1978 (Amtsbl. S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 35 des Gesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

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