Das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer ist in Verkaufsräumen und Ladenstraßen verboten. Dies gilt nicht für Bereiche, in denen Getränke oder Speisen verabreicht oder Besprechungen abgehalten werden. Auf das Verbot ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.
§ 12
BetrVORauchverbot, offenes Feuer
Verkaufsstätten
Stand 2007-10-10