Das Wegeverzeichnis und die Wegekarten begründen die Vermutung der Richtigkeit für die Angaben über Bestand und Umfang der Widmung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 10 Inhalt§ 12 Trägerin der Wegebaulast →