Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach § 46 bleiben die Kosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Sielanlagen, soweit sie der Straßenentwässerung dienen, unberücksichtigt, wenn diese Anlagen vor dem 1. Januar 1972 betriebsfertig hergestellt und abgenommen worden sind.
§ 58
HWGBerücksichtigung bisheriger Sielbaubeiträge
NEUNTER TEIL Erschließungsbeiträge
Stand 1974-01-22