Die Wegeaufsichtsbehörde führt ein Verzeichnis über die öffentlichen Wege, das der Allgemeinheit zur Einsicht offensteht.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Veränderung§ 10 Inhalt →