Jurafuchs

§ 13

LwG LSA
Förderung von Erwerbskombinationen
Teil 3 Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft
Stand 1997-10-28
(1)
Für die Schaffung von Beherbergungseinrichtungen für Urlaub und Freizeit auf dem Lande und für Maßnahmen zur Direktvermarktung können Zuschüsse gewährt werden.
(2)
Diese Zuschüsse können abweichend von § 4 auch Personen gewährt werden, die in der Landwirtschaft im Haupt- oder Nebenberuf tätig sind oder waren. Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes sind zu beachten.
(3)
Die wirtschaftliche Lage der antragstellenden Personen und Unternehmen ist bei der Bewilligung der Förderungsmittel zu berücksichtigen.

Meine Notizen

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