Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium legt dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über die Sicherung der gesellschaftspolitischen Aufgaben der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Einkommenssituation vor.
§ 21
LwG LSABericht an den Landtag
Teil 5 Schlußbestimmungen
Stand 1997-10-28