Jurafuchs

§ 8

LwG LSA
Marketing und Absatzförderung
Teil 2 Förderung von Maßnahmen
Stand 1997-10-28
(1)
Zur Verbesserung der Marktsituation für den Absatz landwirtschaftlicher Produkte, einschließlich nachwachsender Rohstoffe, können Erzeugergemeinschaften und Absatzorganisationen für zentrales und regionales Marketing sowie für den Aufbau neuer Märkte gefördert werden.
(2)
Zur Stärkung der Marktstellung der erzeugenden Unternehmen und zu einer möglichst wirtschaftlichen Vermarktung können geeignete Maßnahmen hierfür gefördert werden.
(3)
Das Land kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen.

Meine Notizen

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