Jurafuchs

§ 16

MedienG LSA
Auswahlgrundsätze, Zuweisungsregeln
Abschnitt 2 Zulassung
Stand 2013-01-02
(1)
Beantragen mehrere Antragsteller die Zulassung für eine von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ausgeschriebene terrestrische Übertragungskapazität, richtet sich die Vergabe nach folgenden Auswahlgrundsätzen:
1.
Stärkung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt,
2.
Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in Sachsen-Anhalt und Verbreitung von Sendungen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 mit lokalem oder mit regionalem Bezug,
3.
Beantragung der Zulassung für die höchstmögliche Zulassungszeit und
4.
voraussichtliche Nachfrage der Rundfunkteilnehmer.
(2)
Für die Rangfolge der Einspeisung in Kabelanlagen gelten die §§ 36 und 38b.

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