Jurafuchs

§ 8

MedienG LSA
Regionalfensterprogramme
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Stand 2013-01-02
(1)
Regionalfensterprogramme im Land Sachsen-Anhalt richten sich nach § 59 Abs. 4 des Medienstaatsvertrages.
(2)
Die Verpflichtungen der Veranstalter können durch regelmäßige Übernahme von Programmbestandteilen von einem oder mehreren Veranstaltern privater, lokaler oder regionaler Fernsehprogramme erfüllt werden. Dabei sind Programmzulieferungen regelmäßig aus unterschiedlichen Landesteilen zu berücksichtigen.

Meine Notizen

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