Jurafuchs

§ 48

MedienG LSA
Rechtsstellung der Mitglieder der Versammlung und des Vorstands
Abschnitt 6 Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Stand 2013-01-02
(1)
Die Mitglieder der Versammlung und die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
(2)
Die Mitglieder der Versammlung und des Vorstands haben Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Maßgabe einer von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt zu erlassenden Entschädigungssatzung sowie auf Fahrkostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Entschädigungssatzung bedarf der Genehmigung durch die zuständige oberste Landesbehörde.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →